AGB

§1: Allgemeine Bestimmungen

a) Die Veranstaltung der LAN-Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung. 

b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute. 

c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluß des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor. 

d) Mit der Anmeldung, bzw. Teilnahme an der Veranstaltung akzeptiert der Teilnehmer die oben aufgeführten Teilnahmebedingungen.

 

§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.

 

a) Jeder Teilnehmer muß das Alter von 18 Jahren erreicht haben. Es kann keinerlei Verantwortung für die Teilnahme Minderjähriger übernommen werden. 

b) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag, zuzüglich der Essensbestellung vor der Abreise zu bezahlen. 

c) Der Teilnahmebetrag ist unabhängig von der Nutzungsdauer der LAN-Party. 

d) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick, Netzwerkkabel (max 10m), Stromkabel etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiters zur Teilnahme nötig ist. 

e) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft und Spielfähigkeit seiner Geräte selbst verantwortlich. 

f)  Den Anweisungen des Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.

g)  "Kein Backup kein Mitgleid" des Orga Team und Erfüllungsgehilfen, sollte es zu Datenverlust kommen.

h)  Jeder Teilnehmer ist Verpflichtet die personenbezogenen Daten (E-Mail, Vor und Zuname, Nickname, Facebook Kontonamen, Lieblingswaffe, KD-Ratio) für die Veranstaltungsplanung zur Verfügung zu stellen. Personenbezogene Daten werden nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben.

i) Durch die Teilnahme an der Veranstaltung, können zur Dokumentation der Veranstaltung Fotos gemacht werden. Diese werden auf der HARRY-LAN Webseite nach der Veranstaltung veröffentlicht. Möchten Personen nicht abgelichtet werden, ist dies bei Verantstaltungsbeginn an das Orga Team mitzuteilen.

 

§3: Bestimmungen während der Veranstaltung

 

a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und nicht gegen diese zu verstoßen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus einem solchen Grund auszuschließen. Der Teilnehmerbetrag wird dann nicht zurückerstattet ! 

b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu tätigen. Besonders hervorgehoben werden hier: Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung,- Eingriffe oder Beschädigung fremder Datenanlagen. 

c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist. 

d) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern ist nur mit einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt. 

e) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks. 

f) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. 

g) Der Veranstalter verpflichtet sich zur Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als Gegenleistung für den Unkostenbeitrag. 

h) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen schnellstmöglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen. 

i) Es dürfen KEINE weiteren Geräte wie Kocher, Mikrowelle, Toaster oder ähnliches am Sitzplatz aufgestellt oder betrieben werden. Im Einzelfall ist nur mit einer Genehmigung des Veranstalter der Betrieb erlaubt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der o.g. Geräte. Jeder ist dafür selbst verantwortlich. 

j) Kein Zutritt zu den Veranstaltungsräumen unter 18 Jahren. Jeder Teilnehmer hat einen Altersnachweis in Form eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) bei Verlangen des Veranstalters vorzuweisen. 

k) Es handelt sich bei der Party um eine geschlossene Veranstaltung. Der Zutritt ist nur für zuvor eingeladene und angemeldete Gäste gestattet.

 

§4: Bestimmung zum Abschluß der Veranstaltung

 

a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und den Platz ordentlich dem Veranstalter zu übergeben. 

Nicht mitgenommene Hardware wird beim Veranstalter verwahrt. Es kann jederzeit nach der Veranstaltung beim Veranstalter per E-mail nachgefragt werden, ob verloren gegangenes gefunden und abgegeben wurde. Es muß beim Veranstalter abgeholt oder bei der nächsten LAN-Party entgegengenommen werden. Nach Ablauf von drei Monaten gehen die Fundsachen in den Besitz des Veranstalters über. 

b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbare Schäden jeglicher Art. 

c) Der Veranstalter kann für Datenverlust und /oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.

 

§5: Vertragsbindung

 

Mit dem Abschicken der Anmeldung nehmen Sie den Vertrag an.

 

§6: Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, daß die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine rechtswirksame Bestimmung gelten, die dem Inhalt und Zweck der nicht rechtswirksamen Bestimmung am nächsten kommt.